Umwelttechnik ( Teil
2 )
- Dienstleistungen als
externer Abfallbeauftragter gemäß § 55 Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Beratung hinsichtlich
möglicher staatlicher Zuschüsse (in Zusammenarbeit mit erfahrenen,
landes- und bundesweit anerkannten Beratungsbüros
Der Gewässerschutz
bildet neben der Abfallwirtschaft einen Eckpfeiler des
produktionsintegrierten Umweltschutzes. Hierbei gilt es vor allem die
Gewässer und somit auch das damit in Verbindung stehende Grundwasser vor
nachteiligen Einflüssen zu bewahren. Nicht minder wichtig ist der sparsame
Umgang mit dieser lebenserhaltenden Flüssigkeit. Unter diesen Aspekten
sind auch die strengen Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden mehr
als verständlich. Die A&HTEC Albrecht & Hörmann Umwelttechnik
GmbH unterstützt Sie auch in dieser Hinsicht auf den nachfolgend
gelisteten Gebieten mit einer fachkompetenter Beratung, die ganz speziell
auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist:
- Umsetzung und Einhaltung
behördlicher Auflagen im Zusammenhang mit wasserrechtlichen
Regelungen
- Beratung bei der
Anwendung der behördlichen Anlagenverordnungen, maßgeblichen
Verwaltungsvorschriften und technischen Regeln
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