Umwelttechnik ( Teil 2 )

  • Dienstleistungen als externer Abfallbeauftragter gemäß § 55 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
  • Beratung hinsichtlich möglicher staatlicher Zuschüsse (in Zusammenarbeit mit erfahrenen, landes- und bundesweit anerkannten Beratungsbüros

Der Gewässerschutz bildet neben der Abfallwirtschaft einen Eckpfeiler des produktionsintegrierten Umweltschutzes. Hierbei gilt es vor allem die Gewässer und somit auch das damit in Verbindung stehende Grundwasser vor nachteiligen Einflüssen zu bewahren. Nicht minder wichtig ist der sparsame Umgang mit dieser lebenserhaltenden Flüssigkeit. Unter diesen Aspekten sind auch die strengen Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden mehr als verständlich. Die A&HTEC Albrecht & Hörmann Umwelttechnik GmbH unterstützt Sie auch in dieser Hinsicht auf den nachfolgend gelisteten Gebieten mit einer fachkompetenter Beratung, die ganz speziell auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist:

  • Umsetzung und Einhaltung behördlicher Auflagen im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Regelungen
  • Beratung bei der Anwendung der behördlichen Anlagenverordnungen, maßgeblichen Verwaltungsvorschriften und technischen Regeln


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